Aufgrund der Kassenlage des Landes ist es m.E. unerlässlich, kostengünstige Sicherheitsstrukturen aufrecht zu erhalten bzw. auszubauen. Dieses kann nur mit einem Freiwilligen Polizeidienst, mit einer Aufwandsentschädigung, gemäß Förderrichtlinie niedrigschwellige Angebote des Landes Schleswig-Holstein, umgesetzt werden.
Im Freiwilligen Polizeidienst können Polizeifreiwillige zur Sicherung von Gebäuden und Anlagen, zur Verkehrsüberwachung, zu Veranstaltungen, zum Streifendienst, im Innendienst und verschiedenen technischen Diensten eingesetzt werden. Angehörige des FPD sollten PolizeibeamtInnen im Sinne des schleswig-holsteinischen Polizeigesetzes sein. Zu Ihrer Ausstattung gehören die normale Polizeiausrüstung mit Polizeiuniform – allerdings nicht mit Rangabzeichen, sondern mit Balken für die Anzahl der Dienstjahre. Sie haben die gleichen Befugnisse und Pflichten wie reguläre BeamtInnen der Vollzugspolizei und sie sind der Strafverfolgungspflicht unterworfen.
Eine entspr. Kurzausbildung für den freiwilligen Polizeidienst durch die Landespolizei ist daher zwingend notwendig!
Bei der Bezahlung des freiwilligen Polizeidienstes kann man sich an andere Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg) orientieren.
Das Ziel, eine stärkere Präsenz von Ordnungskräften in der Öffentlichkeit zu erzielen und so das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern sowie Störungen der Sicherheit und Ordnung frühzeitiger zu erfassen, kann auch durch die Aktivierung ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger erfolgen.
Die Kooperation zwischen Kommune und Polizei spielt bei freiwilligen Polizeidiensten eine wesentliche Rolle. So kann ein Bürgertreff Anlaufpunkt für Bewerber sein oder er hält zumindest Merkblätter und Informationen für Interessenten am freiwilligen Polizeidienst vor. Die Kommune kann auf ihrer Homepage für die Mitarbeit im freiwilligen Polizeidienst als Form des bürgerschaftlichen Engagements vor Ort werben.
Häufig geht der Einsetzung einer Einheit des freiwilligen Polizeidienstes eine Initiative der Stadt – sei es durch einen Beschluss des Rates oder durch den Bürgermeister persönlich – voraus. Je nach örtlicher Situation kann es sich auch anbieten, dass die Mitglieder des freiwilligen Polizeidienstes gemeinsame Streifen mit Vollzugsbediensteten der Kommune bilden.
Beispielsfall für praktische Zusammenarbeit zwischen den vom Land angestellten Polizeifreiwilligen und den Kommunen:
Schülerbetreuung
Einer Mitarbeiterin des freiwilligen Polizeidienstes sind regelmäßig dieselben Schüler einer Förderschule aufgefallen, die sich zur Mittagszeit am örtlichen Busbahnhof aufhielten. Diese gingen nicht nach Hause, da sich dort niemand um sie kümmerte. In enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung konnte die Polizeifreiwillige erreichen, dass für inzwischen mehrere dutzend Jugendliche ein fester Mittagstisch in der Schule sowie eine anschließende Hausaufgabenbetreuung eingerichtet wurde. Die Zahl der Ladendiebstähle am Ort ist in der Folgezeit deutlich zurückgegangen.
Freiwilliger Polizeidienst - ein Irrweg So wie es aufgeführt ist, ist der freiwillige Polizeidienst abzulehnen. Der Polizeidienst ist eine hoheitliche Aufgabe, die man nicht so einfach an ehrenamtlich Tätige Bürgerinnen und Bürger abwälzen kann. Polizeikräfte können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, in die Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen. Hier muss ein kompaktes Wissen vorhanden sein, dass nicht mal so nebenbei vermittelt werden kann. Auch die Anwendung des unmittelbaren Zwanges, also der Einsatz von körperlicher Gewalt oder der Einsatz von Waffen ist ohne eine gründliche Ausbildung nicht zulässig (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Wahl der Mittel usw.). Daraus kann man z. B. die Frage ableiten, wie verhalten sich freiwillige Polizeidienstler in einer Notwehrsituation und welche Mittel werden ihnen zur Gefahrenabwehr an die Hand gegeben? Als Bürger erwarte ich, dass hoheitliche Aufgaben von einem qualifizierten, gut ausgebildeten Personal wahrgenommen wird und dies hat nunmal seinen Preis. Dieselben Tendenzen der Kostenersparnis sieht man auch deutlich im Pflegebereich. Hier werden auch immer mehr Aufgaben auf Teilzeitkräfte oder 1 € Jobber abgewälzt, die eigentlich nur von ausgebildeten Pflegepersonal ausgeführt werden dürfen. Dadurch werden hochqualifizierte Berufe zu billig Jobs degradiert. Dies ist der Irrweg. Das aufgeführte Beispiel fällt in die Aufgabe der Schulsozialarbeit bzw. in den Bereich der Jugendhilfe. Hier liegt natürlich einiges im argen. Aber diese Aufgabe auf einen freiwilligen Polizeidienst abwälzen finde ich doch sehr fragwürdig. Denn neben einer polizeilichen Ausbildung, müssten diese ehrenamtlich Tätigen Bürgerinnen und Bürger auch noch eine sozialpädagogische Ausbildung erhalten. Dieser Vorschlag ist billigheimer Politik, die ich in keinster Weise vertreten werde. Für die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und für den Umgang mit Menschen, gereade mit Jugendlichen, braucht man qualifiziertes Fachpersonal, dass man eben nicht mit einem niedrigschwelligen Angebot erledigen kann. Bei den Problemen, die es sicherlich in diesem Bereich gibt, muss man erst einmal analysieren, wie ist der Istzustand, wo liegen die Probleme. Hier kommt man in der ersten Analyse natürlich sehr schnell auf die Finanzsituation. Und denn muss man sich fragen, wie die Einnahmesituation des Landes verbessert wird, bei gleichzeitiger Prüfung der Ausgaben. Also, wie wird der Länderfinanzausgleich gestaltet? Was unternimmt das Land, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, um z. B. Gewerbebetriebe anzusiedeln? Was wird unternommen, um Bürokratie abzubauen? Wie werden Fördermittel verwendet? Und vieles mehr. Die Kosten für Schulsozialarbeit und den Polizeidienst sind feste Kosten, die anhand von Bedarfen ermittelt werden. Aufgrund der Kassenlage fehlt hier natürlich Geld. Dieses Problem löst man nicht, in dem Aufgaben auf ehrenamtlich Tätige Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird. Ralf Bratz
Selbstverständlich müsste ein Freiwilliger Polizeidienst auf Landesebene erfolgen. Die Städte können aber hier auf die Landespolitik einwirken.
Einen Freiwilligen Polizeidienst gibt es in Sachsen, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg.
Besonders von der Lösung in Baden-Württemberg bin ich beeindruckt, da ich sehr oft dort bin und aus eigener Anschauung mir ein Bild davon machen konnte. Selbstverständlich bin ich kein Fachmann.
Was in Baden-Württemberg geht, kann doch auch in SH möglich sein. Natürlich mit den entspr. Gesetzesänderungen.
Den Freiwilligen Polizeidienst gibt es in Baden-Württemberg seit 1963. Ihm gehören derzeit 1.246 Bürgerinnen und Bürger an, die durch ihr ehrenamtliches Engagement den Polizeivollzugsdienst bei verkehrs- und ordnungspolizeilichen Maßnahmen unterstützen.
Ein weiteres und sehr weitreichendes Tätigkeitsfeld des Freiwilligen Polizeidienstes ist die kommunale Kriminalprävention. In Einsätzen zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung unterstützen die Polizeifreiwilligen zum Beispiel bei Fußstreifen im Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen. Ferner sind sie in der Verkehrsprävention beziehungsweise Verkehrserziehung, bei der Betreuung von gefährdeten Jugendlichen und potenziellen Opfern von Straftaten sowie bei anderen polizeilichen Präventionsaktivitäten eingesetzt.
Gerade für diese Aufgaben braucht die Polizei auch jüngere Bürgerinnen und Bürger, vor allem auch mit Migrationshintergrund, die besonders tagsüber bereit sind, sich in den Dienst der Prävention zu stellen. Die Aufnahme von dauerhaft hier ansässigen Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ist in Einzelfällen ebenfalls möglich.
Der Freiwillige Polizeidienst ist ein flexibles und zeitgemäßes Modell, mit dem das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten eines zunehmenden Trends zur Individualisierung sinnvoll in die Arbeit der Polizei integriert werden kann.
Die Polizeifreiwilligen haben die Stellung eines Polizeibeamten im Sinne des Polizeigesetzes und tragen deshalb grundsätzlich Uniform. Da auch sie in die Lage kommen können, ihr eigenes oder das Leben eines anderen schützen zu müssen, sind sie mit einer Pistole und anderen Zwangsmitteln ausgestattet.
Die Angehörigen des Freiwilligen Polizeidienstes erhalten in einem zweiwöchigen Grundausbildungsseminar und in einer sich anschließenden Einführungsverwendung eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung. Die Schwerpunkte dabei sind die Fach- und Themenbereiche "Recht", "Polizeitaktik", "Psychologie", "Abwehr- und Zugriffstraining", "situatives Handlungstraining" sowie "Zwangsmittel- und Schießtraining", die in einer fortlaufenden jährlichen Fortbildung vertieft und durch weitere Themenbereiche ergänzt werden.
Was kann denn daran falsch sein, die Sicherheit in den Städten mit einem Freiwilligen Polizeidienst wirksamer zu gestalten? Das Land SH ist pleite und kann die nötigen personellen Ressourcen nicht finanzieren.
Wir erleben es doch fast täglich, dass die Polizei sehr knapp mit personellen Ressourcen ausgestattet ist. Mangels Manpower werden auf der diesjährigen Holstenköste keine Jugendstreifen eigesetzt. Die Polizei in NMS kann nachts mal so eben den Großflecken überwachen. Einbruchserien finden in NMS laufend statt. Die Sicherheitslage, besonders im Jugendbereich, wird in NMS immer prekärer.
Die Lösung ist das natürlich nicht. Dazu müsste auch im Sozialen / Betreuungbereich mehr getan werden. Dazu demnächst mehr. Ich werde demnnächst einen Beitrag über Ehrenamtliche Sozialpartnerschaften hier einstellen.
Ich stelle immer noch fest, dass die Arbeit mit Jugendlichen, Menschen mit Migrationshintergrund usw. nicht in die Hände von bewaffneten Hobbypolizisten gehört. Der Ausbau der Schulsozialarbeit und der Judendhilfe sind hier dringend geboten. Dem Land Schleswig-Holstein werden in diesem Jahr 10 Mio. € für die Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt. Hier muss man erstmal abwarten, wie hier denn in diesem Bereich gewirkt wird. Weiterhin halte ich überhaupt nichts davon, dass qualifizierte Tätigkeiten in eine Art ehrenamtlichen Billigjob ausgelagert wird. Ein Teil der Aufgaben die hier beschrieben werden, sind Aufgaben der Polizei. Und wenn hier Geld fehlt, um fehlende Stellen zu schaffen, muss man eben sehen, wo im Landeshaushalt Geld ausgegeben wird. Ich empfehle, auch mal das Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler anzuschauen. Hier wird auch aufgezeigt, wie die Landespolitik Milliarden in den Sand setzt (Bsp. HSH Nordbank). Wenn man denn auf die Landespolitik einwirken will, sollte man denn darauf drängen, dass die vorhandenen Geldmittel der priorität nach, vernünftig eingesetzt werden. Was man machen könnte, wäre vielleicht, eine Jugendbetreuung im Bereich eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektor anzubieten. Ralf Bratz
Sowohl der Polizeidienst als auch pädagogische Aufgaben gehören in die Hände qualifizierter Menschen. Wenn hier Billiglösungen angestrebt werden, ist das eindeutig der falsche Weg. So werden Löhne und Gehälter gedrückt und fachlich qualifiziertes Personal "eingespart". Außerdem ist der Polizeidienst eine hoheitliche Aufgabe. Selbst sozialpädagogische Fachschulen vermitteln nur unzureichend Fachwissen, denn die Ansprüche an Erzieher sind sehr hoch. (Ich bin selbst Erzieher und habe einen Teil der Ausbildung/des Unterrichts mit dem Fach Religion/Religionspädagogik verschwenden müssen).
Sehr geehrte Damen und Herren, ich war 15 Jahre in der Bayerischen Sicherheitswacht tätig und ich bin auch der Meinung, dass nicht jeder Mensch geeignet ist diese Ehrenamtliche Aufgabe mir Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Jedoch haben viele Menschen Einblicke in das Leben auf der Straße. Bei entsprechender Ausbilding ist es möglich, diese Menschen in den Polizeidienst sinnvoll zu integrieren. Wir hatten gute Erfolge im Umgang mit Jugendlichen. Wir konnten Wandalismus verhindern Diebstahlsdelikte abwenden und entlastende Aufgaben verschiedenster Art übernehmen. Wir haben bei Gefahr nur bei Nothilfe eingegriffen und dann beobachtet und die Verstärkung informiert und geleitet bis zum Zugriff. Keiner hatte im Vorfeld etwas bemerkt. Ich kann hier leider nicht alles schildern aber es kann richtig eingesetzt eine sinnvolle Ergänzung sein. Das Waffenproblem, da reicht es ein Pfefferspray, Handschellen und so sonstige Ausrüstung bereitzustellen. In 15 Jahren habe ich alle Fälle ohne Waffen beenden können. Es muss klare Grenzen geben, dann funktioniert es mit diesem Zusatz. Die richtige Polizei kann aber dadurch alleine nicht ersetzt werden, das muss klar sein. Nur so kann die Ordnung aufrecht erhalten werden. Auch wir haben nach 15 Jahren Erfahrungen gemacht und den Umfang auf der Straße erlernt und das manchmal sogar ohne Strafen sondern mit Verstand, Einfühlungsvermögen und vor allem dem Kontakt auf Augenhöhe mit Jugendlichen und Erwachsenen.