Wir unterstützen und fördern den Verein Demokratie e.V. und die Volksinitiativen „Für Volksentscheide ins Grundgesetz" und „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen".
Über 25.000 Unterschriften für mehr direkte Demokratie in Bund und Gemeinden: Mehr Demokratie-Bündnis: Schleswig-Holstein hat Leuchtturmfunktion für ganz Deutschland Das „Bündnis für mehr Demokratie in Schleswig-Holstein" hat am 4. Oktober 2011 zweimal über 25.000 Unterschriften für den Ausbau der direkten Demokratie an den Landtagspräsidenten Torsten Geerdts übergeben. Gemeinsam hat das Bündnis aus mehreren Organisationen - u.a. die Freien Wähler Schleswig-Holstein - zwei Volksinitiativen gestartet: Die Initiative „Für Volksentscheide ins Grundgesetz", für die 25.874 Menschen unterschrieben haben, zielt darauf, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für die Verankerung bundesweiter Volksabstimmungen im Grundgesetz einsetzt.
Mit der von 25.455 Unterzeichnern unterstützen Initiative „Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen" sollen Bürgerbegehren auf Gemeindeebene per Gesetzentwurf erleichtert werden.
Achtung: Der u.a. Text ist vom Verein Demokratie e. V. übernommen worden!
Was wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gibt es in allen Bundesländern. Mehrere tausend Begehren und Abstimmungen haben bereits stattgefunden. Die Zahl der Bürgerbegehren sagt aber alleine noch nichts über die Qualität der Spielregeln für die direkte Demokratie aus. Entscheidend sind die Erfolgschancen für Bürgerbegehren. Und die sind in vielen Bundesländern schlecht. Grund: Bürgerbegehren müssen viele überflüssige Hürden überwinden, um erfolgreich zu sein. Das wollen wir ändern.
Unsere Vorschläge Themenausschlüsse streichen: In vielen Bundesländern dürfen die Bürger noch lange nicht über alle kommunalpolitisch wichtigen Themen abstimmen. So sind Bürger- und Ratsbegehren zu Großprojekten wie etwas Kraftwerken oder Biogas-Anlagen ebenso untersagt wie solche zur Ausweisung neuer Gewerbegebiete, zum Bau von Hochhäusern oder zum Bau von Windkraftanlagen. Wir wollen, dass die Bürger mit Ausnahme des städtischen Gesamthaushalts über alle Fragen entscheiden können, in denen auch ihre gewählten Vertreter in den Räten das Entscheidungsrecht haben.
Kostendeckungsvorschlag abschaffen: Weil man glaubt, dass die Bürger das Geld sonst aus dem Fenster werfen, ist es vorgeschrieben, für ein Bürgerbegehren einen Kostendeckungsvorschlag zu formulieren, falls das Begehren Einsparungen verhindern will oder höhere Kosten zur Folge hätte. Das Problem dabei ist: Meist gibt es unterschiedliche Meinungen über die Folgekosten eines Bürgerbegehrens und darüber, welche Kosten im Kostendeckungsvorschlag zu berücksichtigen sind. Oftmals können selbst Politik und Verwaltung keine genauen Zahlen nennen und damit Bürgerbegehren auch nicht bei der Formulierung eines Kostendeckungsvorschlags helfen. Die Kostenfrage gehört in die öffentliche Debatte, sollte aber nicht Bürgerbegehren zu Fall bringen können. Wir fordern deshalb, dass von Bürgerbegehren kein Kostendeckungsvorschlag mehr verlangt wird.
Einreichungsfrist streichen: Nach einem Ratsbeschluss haben die Bürger oft nur wenige Wochen oder Monate Zeit, gegen diesen mit einem Begehren vorzugehen. Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens sollten aber so lange Unterschriften sammeln können, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Schließlich können auch Räte noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben.
Angemessene Unterschriftenhürden: Damit es zu einem Bürgerentscheid kommt, muss ein Bürgerbegehren zuvor von einem bestimmten Anteil aller stimmberechtigten Bürger unterzeichnet worden sei. Die Unterschriftenhürden sind dabei in den Bundesländern sehr unterschiedlich gestaltet. In einigen Bundesländern sind sie so hoch, dass Bürgerentscheide Seltenheitswert haben. Mehr Demokratie schläft vor, dass ein Bürgerbegehren von sieben Prozent der stimmberechtigten Bürger einer Gemeinde, höchstens aber von 10.000 Bürgern unterzeichnet werden muss.
Aufschiebende Wirkung: Damit Bürgerbegehren nicht vor ihrer Behandlung im Rat durch das Fakten unwiderruflicher Fakten unterlaufen werden, bedarf es eines besonderen Schutzes. Nach Abgabe der Hälfte der erforderlichen Unterschriften bei der Kommune soll deshalb für einen Zeitraum von einem Monat eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Organe nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung begonnen werden, es sei denn, zum Zeitpunkt der Abgabe haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde. Diese Rechtswirkung soll auch vom Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids bzw. bis zur rechtskräftigen Feststellung der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens gelten.
Gleichberechtigte Information zum Bürgerentscheid: Um eine kompetente Entscheidung treffen zu können, müssen die Bürger gut informiert sein. Mit der Abstimmungsbenachrichtigung sollen die Stimmberechtigten eine Information erhalten, in der der Abstimmungsgegenstand sowie die Standpunkte und Begründungen der Gemeindevertretung und der Vertreter des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang dargelegt werden.
Abstimmungshürde abschaffen: In den meisten Bundesländern reicht bei einem Bürgerentscheid nicht die Mehrheit der Abstimmenden für dessen Gültigkeit. Die Abstimmungsmehrheit muss oft auch gleichzeitig einen bestimmten Prozentsatz aller Stimmberechtigten ausmachen. Dies ist ein Verstoß gegen das bewährte demokratische Prinzip „Mehrheit entscheidet". Wer an einem Bürgerentscheid nicht teilnimmt, sollte auch keinen Einfluss auf dessen Ausgang haben. Wir wollen deshalb, dass Abstimmungsquoren abgeschafft werden.
Volksinitiative für Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen 20.000 Unterschriften bis Ende September 2011 für die Volksinitiative für mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden und Kreisen sind verbesserungswürdig! Viele Themen können von den Bürger gar nicht aufgegriffen werden, sie sind für Bürgerbegehren tabu. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger über die gleichen Themen entscheiden können wie ihre Vertreter in den Gemeinden und Kreisen auch – wenn sie es wünschen. Auch sind die Hürden bei den Bürgerentscheiden zu hoch. Ein Vergleich macht deutlich, wie weit Schleswig-Holstein zurück liegt: In Bayerns 1056 Gemeinden gab es in den vergangenen 15 Jahren 1.750 Bürgerbegehren, in Schleswig-Holsteins 1116 Gemeinden in 20 Jahren nur 248. Da stimmt etwas nicht. Genau, es sind die Regeln für die Bürgerbegehren und Bürgerentscheide; die wollen wir ändern – und zwar so:
Bauleitplanungen zulassen! Weil in anderen Ländern 40 Prozent der Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen gestartet werden Bürgerbegehren zu den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer, sowie zu Abgaben und privatrechtlichen Entgelten sollten möglich sein. Weil es gilt, uns Bürgerinnen und Bürgern mehr zuzutrauen. Wir sind mitunter sogar die besseren Hauhalter, gehen verantwortlich mit dem uns allen gehörenden Geld um. Auch über die Hauptsatzung sollten wir abstimmen dürfen. Weil es nicht egal ist, wie die Gemeinde sich strukturiert und ob beispielsweise die Sitzungen öffentlich oder geheim sind. Kostenlose Beratungen für Initiatoren von Bürgerbegehren sollte es geben. Weil dann weniger Bürgerbegehren an formalen Mängeln scheitern. Einführung des Anhörungsrechts der Initiatoren. Weil Demokratie von Auseinandersetzung, Austausch und Zuhören lebt und so auch Kompromisse gefunden werden können. Verzicht des Kostendeckungsvorschlag für Initiatoren. Weil diese sehr häufig zu ungültigen Bürgerentscheiden führen. Zwölf Bundesländer verzichten deshalb auf diese Forderung. Eine nach Einwohnerzahl gestaffelte Hürde von 5 bis maximal 10 Prozent für die Unterschriftensammlung. Weil, je größer eine Gemeinde ist, desto schwerer ist es, die nötigen Unterschriften zu sammeln, in Kiel müsste man z.B. so viele Unterschriften Sammeln wie für eine Volksinitiative in ganz Schleswig-Holstein. Abschaffung des Zustimmungsquorums von 20 Prozent. Weil sich in Schleswig-Holstein bei Bürgerbegehren bisher die Mehrheit der Abstimmenden nur durchsetzen kann, wenn gleichzeitig 20 Prozent aller Stimmberechtigten mit Ja stimmen. Dieses Zustimmungsquorum ist undemokratisch, wir wählen auch ohne Quoren. Bisher scheiterten 14% der Bürgerentscheide an dieser Hürde, obwohl sie die Mehrheit der Abstimmenden hatten. Einführung der Alternativvorlage zur Abstimmung. Weil auch die Gemeindevertreter die Möglichkeit haben sollten Ideen oder Kompromissvorschläge zur Abstimmung zu stellen. Die Bürger können dann wählen zwischen den Vorschlägen der Initiative oder der Gemeindevertreter.