In Zeiten des demografischen Wandels ist die Zuwanderung ein wichtiges Thema. Der Integration der bei uns lebenden und der neu hinzu kommenden Zuwanderer ist weiterhin die höchste Aufmerksamkeit zu widmen. Dabei muss den unterschiedlichen Lebenssituationen und den damit verbundenen Besonderheiten der verschiedenen Migrantengruppen – von der ersten Zuwanderungsgeneration bis zu den in Deutschland geborenen Kindern ausländischer Eltern – Rechnung getragen werden. Bei mehr als 16 Millionen (20%, Quelle WeltOnline) Menschen mit Migrationshintergrund (2009), davon über 7 Millionen Ausländer (8,8%), in Deutschland ist Integration eine Schlüsselaufgabe für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land. Das hohe Bevölkerungswachstum in den geografisch benachbarten Ländern verstärkt den demographisch bedingten Einwanderungsdruck in die EU und nach Deutschland. Die demographisch bedingte Erhöhung des Einwanderungsdrucks bedeutet, dass bei einer Fortsetzung des bisherigen einwanderungspolitischen Laissez-Faire mit wesentlich höheren Einwanderungszahlen gerechnet werden muss als in der Vergangenheit. In der Zukunft ist daher eine wirksame Steuerung der benötigten Zuwanderung zwingend erforderlich. Eine sinnvolle Einwanderungspolitik gewährleistet, dass jeder Zuwanderer eine Bereicherung aber keine Last für sein Aufnahmeland ist.
Die Bedeutung des Integrationsraums „Wohnung\" und „Wohnumfeld\" steigt umso mehr, als die bisherige Integrationsmaschine „Arbeitsmarkt\" immer weniger zuverlässig funktioniert und die Bildungswege von Zuwanderern in der zweiten oder dritten Generation deutlich schlechter verlaufen als die gleichaltriger Deutscher. Die Förderung und Forderung von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshindernissen, u.a. Verteilung der Kinder mit Migrationshintergrund auf mögl. viele Schulen, Bildung, berufliche Qualifizierung, Förderung und Anerkennung von Ausbildungszertifikaten sowie der Umgang mit Behörden und Ämtern, sind daher zwingend erforderlich. Da in Deutschland niemand wegen der Herkunft, des Geschlechts oder der Religion benachteiligt oder bevorzugt wird, obliegt es allein den Zuwanderern sich ein neues integratives Leben aufzubauen.
Das BfB befürwortet Zuwanderung, wenn Zuwanderer sich an Recht und Gesetz halten. eine berufliche Qualifikation am Arbeitsmarkt nachgefragt wird. einheimische Arbeitsplätze nicht durch Zuwanderung verdrängt werden. die Bildungsfähigkeit von Zuwanderern vorhanden ist.
Das BfB lehnt Zuwanderung ab, wenn ausschließlich wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen. die Leistungen des „sozialen Netzes\" im Vordergrund stehen. Zuwanderer bereits im Vorfeld straffällig bzw. kriminell sind. ein schwerwiegender Verstoß gegen unsere Gesetze vorliegt. die Bildungsfähigkeit von Zuwanderern nicht vorhanden ist.